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Dr. Tamara Große-Boymann
Fachanwältin für Erbrecht


Tätigkeitsschwerpunkte

Weitere Tätigkeiten

Profil

Dr.Tamara Große-Boymann ist seit 1988 als Rechtsanwältin tätig und Gründungsgesellschafterin der Kanzlei Große-Boymann. Ihre große praktische Erfahrung und ihre jahrelange Dozententätigkeit gewährleisten eine besonders sachkundige Beratung zum Beispiel bei Vertragsgestaltungen und eine effiziente Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.

Publikationen